Willkommen bei der Kleingartenanlage Eichenhof e.V. in Gronau

Unsere Gartenanlage liegt südwestlich vor Gronau, nahe der niederländischen Grenze, eingebettet in Wiesen und Felder.
Mit einer Fläche von ca. 30.000 qm und 40 Einzelgärten/Parzellen mit einer Größe von 600 qm bietet sie Raum für Hobby und Erholung.

Fast jeder Garten ist mit Strom und Wasseranschlüssen ausgestattet.

Möchten Sie die Kleingärten kennen lernen? Dann besuchen Sie uns doch mal.

 

 

 

 

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Aktuelles & Termine


Jubiläum beim KGV Eichenhof e.V. - Oktober 2019

Ehepaar seit 50 Jahren Pächter in der Kleingartenanlage

Ob aus Jux und Laune oder wohlüberlegt -  Als Ursula Bremer vor 50 Jahren ihren Mann Klaus mit ins Vereinsleben hineinlotste, war beiden vielleicht nicht klar, dass nach ein paar Monaten oder Jahren noch lange nicht Schluss sein sollte.

Denn dieses Jahr kann das Ehepaar auf das 50-jährige Bestehen als Pächter in der Kleingartenanlage Eichenhof e.V. in Gronau blicken. Dazu gab es vom Verein eine kleine Feier. 

In den 50 Jahren der Vereinszugehörigkeit hat Klaus Bremer über 20 Jahre aktiv im Vorstand gearbeitet: als Vorsitzender, als Schriftführer und zuletzt als Kassenwart. Tatkräftig unterstützt wurde er dabei von seiner Frau Ursula, die ebenfalls in den vergangenen zwei Jahren das Amt der Schriftführerin des KGV inne hatte. 

Der Verein ist dankbar für den jahrelangen ehrenamtlichen Einsatz. Als kleines Dankeschön übergab der neue Vorstand dem Ehepaar einen Präsentkorb.


Tag des Garten & "Open tuinen Glanerbrug" - Tage 2019

Auch in diesem Jahr feiern wir am 16. Juni wieder den Tag des Gartens und am 06. und 07. Juli 2019 gemeinsam mit unseren niederländischen Nachbarn die "Open tuinen Glanerbrug" - Tage. Unser Gartengelände ist an diesen Tagen jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr für Besucher geöffnet. Wie auch im letzten Jahr können interessierte Gartenliebhaber einzelne Parzellen besichtigen und sich mit anderen Gartenfreunden fröhlich austauschen.

Eindrücke vom Tag der offenen Gärten 2018 finden Sie hier.


Sommerfest 2019

Für das Jahr 2019 soll wieder ein Sommerfest ausgerichtet werden. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.


Veranstaltungen des Stadt- und Bezirksverbandes 2019

Ab dem 14. Juli bis zum 12. Oktober 2019 veranstaltet der Stadt- und Bezirksverband Münster der Kleingärtner e. V. jeden Monat einen neuen Programmpunkt für die Kleingärtnervereine.

Mehr Infos zu den Veranstaltungen

 

Über Uns


Vereinshaus Eichenklause

Es war mehr...

...als nur die Freude am eigenen Garten, als am 7.6.1946 die Kleingartenanlage Eichenhof e.V. in Gronau gegründet wurde. Der Krieg war vorbei, und die Menschen standen vor der schwierigen Aufgabe, ihr Leben wieder neu zu organisieren und den Wiederaufbau zu bewerkstelligen. Viele Menschen hatten in den Kriegsjahren große Not und vor allem Hunger erlitten und suchten nach einer sicheren Versorgung mit Nahrungsmitteln. Das Anlegen und Bestellen der Gärten schweißte die Gartenfreunde mit den Jahren fest zusammen und ein familienfreundliches Vereinsleben zog ein. Dienten die Gärten damals noch als sichere Quelle, um die Familie mit ausreichend und bezahlbares frisches Obst und Gemüse zu versorgen, haben sich die liebevoll angelegten und gestalteten Parzellen im Laufe der Jahre vielerorts zum idillischen Einod für Erholung und Freizeit entwickelt. Heute ist die Kleingartenanlage Eichenhof an der Buterlandstraße 144 in Gronau eine beliebte Adresse für unbeschwerte Tage und Ausflugsziel für die Wochenenden.

Erholung in der Nähe des Wohnortes und Leben in der Natur stehen im Vordergrund und neben der Gartenarbeit haben vor allem Geselligkeit und Kameradschaft einen wichtigen Platz im Vereinsleben der Gartenfreunde erhalten. So gehört ein Pläuschchen am Gartenzaun und ein Bier im Vereinshaus nach getaner Arbeit einfach dazu.

Gründungsversammlung

Insgesamt 51 Hobbygärtner haben am 7.6.1946 an der Gründungsversammlung im Hotel van Hauten in Gronau teilgenommen. Zum Vorstand wurden auf der Gründungsversammlung Dietrich Wehdeking (1. Vorsitzender), Anton Jesse (2. Vorsitzender) und Irma Ortsmann ( 3. Vorsitzende) bestimmt. Willi Hermann wurde Schriftführer und Heinrich Butke übernahm das Amt des Kassierers. Die Anwesenden beschlossen die Kleingartenanlage „Schreberverein Eichenhof“ zu nennen.

Treffpunkt Gemeinschaftshaus

Attraktiver Mittelpunkt des geselligen Lebens ist das Gemeinschaftshaus, das von dein Kleingärtnern in sieben Monaten gebaut wurde und liebevoll Eichenklause genannt wird. Über 10 Jahre lang hatten die Vereinsmitglieder vergeblich auf die Realierung des Treffpunkts gehofft. Erst durch zwei Spendenbeträge konnte der Wunsch Wirklichkeit werden.

Mit 80 Quadratmetern, finden rund 70 Personen Platz für Versammlungen, Veranstaltungen und Gartenfeste. Fast alle Mitglieder opferten während der Bauphase einen großen Teil ihrer Freizeit und tauschten den Spaten gegen Nägel und Hammer aus. Besonders vorteilhaft war die Tatsache, dass sich untern den Gärtnern besonders viele Handwerker befanden, die fachkundig mit anpacken konnten.

Der Verein

1. Vorsitzender: Johannes Luzius

2. Vorsitzender: Alexander Sell

Kassierer: Helmut Gottheil

Schriftführer: Heiko Klaas

Chronik

Kleingärtner werden

So werden Sie Kleingärtner im Verein

Es sind immer wieder freie Gärten in der Gartenanlage "Eichenhof" vorhanden. Aktuell stehen 3 Gärten zur Verfügung. Bei Interesse fragen Sie uns einfach oder füllen Sie das Formular in der Rubrik Freie Gärten aus.

Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt durch den Vereinsvorstand auf Antrag. Den Antrag können Sie entweder in gedruckter Form abgeben oder Online über das dafür zuständige Formular zusenden. Den Antrag für die gedruckte Version finden Sie im Bereich Downloads unter dem Namen Mitgliedschaft. Das Formular für den Weg über das Internet finden Sie über den folgenden Link: Mitgliedschaft

Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z.B. Anzahl kleiner Kinder).

Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen (ggf. auch mit Ihnen als Ehepaar) abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.

Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, haben die einzelnen Landesverbände Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand überbevorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.

Die Bodenfläche von Kleingartenparzellen wird verpachte. Sie können diese nicht käuflich erwerben und damit auch nicht weiter veräußern. Bauten und Anpflanzungen, die auf dieser Pachtfläche stehen, erwerben sie käuflich (Preis nach Vereinbarung). Mit Abschluss des Kaufvertrages gehen diese in Ihr Eigentum über. Natürlich entstehen mit der Übernahme eines Kleingartens auch Kosten und Aufwendungen.

Was kostet ein Kleingarten jährlich?

Die Kosten, die u.a jährlich für Pacht, Mitgliedschaft im Verein, Wasser- und Stromverbrauch entstehen, werden -  sofern sie nicht feststehen - in der Mitgliedsversammlung festgesetzt. Pflege und Unterhaltung der Kleingartenanlage erfolgen in Gemeinschaftsarbeit.

Die Kosten für 600 m² Kleingarten: 600 x 0,41 Cent/qm + Vereinsbeitrag + Versicherung + Strom = ca. 400,- € im Jahr.

Was ist bei dem Erwerb eines Kleingartens sonst noch zu beachten?

*  Pflichten und Rechte eines Kleingärtners *

Als Kleingärtner sind Sie natürlich nicht nur Besitzer eines Kleingartens sondern Teil der Gemeinschaft der Kleingärtner.

Zum öffentlichen Teil der Kleingartenanlagen gehören oftmals solche gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Vereinshäuser, Wege, Außenzäune, Sitzgruppen, Kinderspielplätze, Sport- und Spielplätze, die dem Kleingartenzweck im weitesten Sinne dienen.

Aus all dem ergeben sich für ein gesundes Vereinsleben und gute Nachbarschaft auch Rechte und Pflichten, wie sie in den Satzungen und Gartenordnungen der Vereine festgeschrieben sind. Denn ohne Gesetze und Verordnungen kommt auch die Gemeinschaft der Kleingärtner nicht aus.

Der Kleingärtner ist deshalb verpflichtet, zur Erfüllung aller sich aus dem Pachtvertrag, der Kleingartenordnung und den Vereinsbeschlüssen ergebenen Verpflichtungen,

  • die Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen,
  • an den Versammlungen teilzunehmen,
  • seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (Pacht, Beitrag usw.),
  • sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen,
  • gute Nachbarschaft zu pflegen,
  • die kleingärtnerische Nutzung des Gartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu sichern,
  • zur naturnahen Nutzung des Kleingartens und zu umweltgerechtem Verhalten.

Zur Bebauung eines Kleingartens

Für alle baulichen Maßnahmen im Kleingarten benötigen Sie die Zustimmung des Vereinsvorstandes. Weitere Zustimmungen brauchen Sie in der Regel nicht.

Die Vorstände beraten Sie gern. Vom Vorstand erhalten Sie auch alle für evtl. Baumaßnahmen notwendigen Formulare.

Alle bis zum 03.10.1990 errichteten Bauten haben gemäß § 20 a Bundeskleingartengesetz Bestandsschutz.

Sie interessieren sich für einen Kleingarten?

Sehr geehrtger Interessent/in zur Zeit stehen nur begrenzt Parzellen zur Verfügung, durch die Corna-Verordnung des Bezirksverbandes ist aktuell auch kein Verkauf/Kauf möglich. Wir bitten Sie uns Ihre vollständigen Kontaktinformationen zu geben, wir werden Sie in der Reihenfolge des Eingangs informieren sobald die Neuvermietungen wieder möglich sind!


Kleingarten anfragen

Vereinshaus mieten

Willkommen in der Eichenklause!

Wir freuen uns, Ihnen unseren gemütlichen und charmanten Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Ob Geburtstagsfeier, Hochzeit, Taufe oder Firmenveranstaltung - unser Vereinsheim gewährleistet den perfekten Rahmen für jede Art von Festlichkeit.

Es bietet Platz für ca. 30-50 Personen und umhüllt alle Gäste mit einer einladenden und einzigartigen Atmosphäre. Die Einrichtung ist in einem traditionellen Stil gehalten, der dem rustikalen Charme eines alten Gasthauses ähnelt. Auch die Lage des Hauses in Gronau schenkt Ihnen zudem eine idyllische Umgebung für Ihre Feierlichkeiten.

Bei Interesse füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und feiern Sie im gemütlichen Ambiente unseres Vereinshauses.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen!

 

          


Vereinshaus mieten

Regeln

Für rund 30 Euro im Monat einen 600 Quadratmeter großen Garten.
Allerdings müssen Wir dafür auch ein paar Regeln beachten:

1, 2, 3: GEMÜSE, BLUMEN, LAUBE

Die Drittelregelung im Bundeskleingartengesetz legt fest, dass der Garten auch zur „Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen“ genutzt wird: Auf einem Drittel Ihrer Fläche sollen Gemüse, Obst und Kräuter wachsen. Hört sich für Gartenanfänger nach sehr viel an. Aber natürlich zählen Obstbäume, Beerensträucher und andere pflegeleichte und platzfressende Sorten wie Kartoffeln oder Erbsen dazu. Und leckerer Spargel. Oder Exoten wie Feigen. Oder Sie legen sich ein großes Salat- und Kräuterbeet an. Sie werden sehen: Bald übernimmt Ihr Obst und Gemüse sicher mehr als nur ein Drittel der Fläche …

Auch wenn’s im Sommer im Kleingarten wunderschön ist: Wohnen sollen Sie da nicht. Darum dürfen Laube und Veranda nicht mehr als 24 Quadratmeter groß sein. Sie wollen sich eine schicke neue Hütte in den Garten setzen? Informieren Sie vorher den Vorstand.

HECKE UND WEG

Die Gärten in unserer Anlage haben fast alle eine Hecke – und die muss zweimal jährlich gepflegt werden. Die Termin hängen in den Schaukästen am Eingang aus. Und kehren bzw. harken Sie ab und zu vor Ihrer Gartentür, damit nicht das Unkraut die Wege übernimmt.

GEMEINSCHAFTSARBEIT

Auch die Gemeinschaftsflächen wie der Spielplatz, das Vereinshaus und die Außenhecken brauchen ein bisschen Pflege. Darum steht für jede Gartenparzelle zwei- bis dreimal jährlich Gemeinschaftsarbeit an. Ihre Termine finden Sie hier oder in den Schaukästen an den Eingängen. Auch wenn Sie den Garten zu zweit gepachtet haben, muss nur einer mitmachen. Nur vorbeikommen müssen Sie, sonst wird eine Strafzahlung in die Vereinskasse fällig.
Keine Zeit? Rufen Sie den Obmann an. Er sucht einen anderen Termin für Sie raus.

Bildergalerien

Downloads

Satzung

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Gartenordnung

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