So werden Sie Kleingärtner im Verein
Es sind immer wieder freie Gärten in der Gartenanlage "Eichenhof" vorhanden. Aktuell stehen 3 Gärten zur Verfügung. Bei Interesse fragen Sie uns einfach oder füllen Sie das Formular in der Rubrik Freie Gärten aus.
Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt durch den Vereinsvorstand auf Antrag. Den Antrag können Sie entweder in gedruckter Form abgeben oder Online über das dafür zuständige Formular zusenden. Den Antrag für die gedruckte Version finden Sie im Bereich Downloads unter dem Namen Mitgliedschaft. Das Formular für den Weg über das Internet finden Sie über den folgenden Link: Mitgliedschaft
Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z.B. Anzahl kleiner Kinder).
Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen (ggf. auch mit Ihnen als Ehepaar) abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.
Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, haben die einzelnen Landesverbände Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand überbevorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.
Die Bodenfläche von Kleingartenparzellen wird verpachte. Sie können diese nicht käuflich erwerben und damit auch nicht weiter veräußern. Bauten und Anpflanzungen, die auf dieser Pachtfläche stehen, erwerben sie käuflich (Preis nach Vereinbarung). Mit Abschluss des Kaufvertrages gehen diese in Ihr Eigentum über. Natürlich entstehen mit der Übernahme eines Kleingartens auch Kosten und Aufwendungen.
Was kostet ein Kleingarten jährlich?
Die Kosten, die u.a jährlich für Pacht, Mitgliedschaft im Verein, Wasser- und Stromverbrauch entstehen, werden - sofern sie nicht feststehen - in der Mitgliedsversammlung festgesetzt. Pflege und Unterhaltung der Kleingartenanlage erfolgen in Gemeinschaftsarbeit.
Die Kosten für 600 m² Kleingarten: 600 x 0,41 Cent/qm + Vereinsbeitrag + Versicherung + Strom = ca. 400,- € im Jahr.
Was ist bei dem Erwerb eines Kleingartens sonst noch zu beachten?
* Pflichten und Rechte eines Kleingärtners *
Als Kleingärtner sind Sie natürlich nicht nur Besitzer eines Kleingartens sondern Teil der Gemeinschaft der Kleingärtner.
Zum öffentlichen Teil der Kleingartenanlagen gehören oftmals solche gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Vereinshäuser, Wege, Außenzäune, Sitzgruppen, Kinderspielplätze, Sport- und Spielplätze, die dem Kleingartenzweck im weitesten Sinne dienen.
Aus all dem ergeben sich für ein gesundes Vereinsleben und gute Nachbarschaft auch Rechte und Pflichten, wie sie in den Satzungen und Gartenordnungen der Vereine festgeschrieben sind. Denn ohne Gesetze und Verordnungen kommt auch die Gemeinschaft der Kleingärtner nicht aus.
Der Kleingärtner ist deshalb verpflichtet, zur Erfüllung aller sich aus dem Pachtvertrag, der Kleingartenordnung und den Vereinsbeschlüssen ergebenen Verpflichtungen,
- die Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen,
- an den Versammlungen teilzunehmen,
- seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (Pacht, Beitrag usw.),
- sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen,
- gute Nachbarschaft zu pflegen,
- die kleingärtnerische Nutzung des Gartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu sichern,
- zur naturnahen Nutzung des Kleingartens und zu umweltgerechtem Verhalten.
Zur Bebauung eines Kleingartens
Für alle baulichen Maßnahmen im Kleingarten benötigen Sie die Zustimmung des Vereinsvorstandes. Weitere Zustimmungen brauchen Sie in der Regel nicht.
Die Vorstände beraten Sie gern. Vom Vorstand erhalten Sie auch alle für evtl. Baumaßnahmen notwendigen Formulare.
Alle bis zum 03.10.1990 errichteten Bauten haben gemäß § 20 a Bundeskleingartengesetz Bestandsschutz.
Sie interessieren sich für einen Kleingarten?
Sehr geehrtger Interessent/in zur Zeit stehen nur begrenzt Parzellen zur Verfügung, durch die Corna-Verordnung des Bezirksverbandes ist aktuell auch kein Verkauf/Kauf möglich. Wir bitten Sie uns Ihre vollständigen Kontaktinformationen zu geben, wir werden Sie in der Reihenfolge des Eingangs informieren sobald die Neuvermietungen wieder möglich sind!
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