Regeln

Für rund 30 Euro im Monat einen 600 Quadratmeter großen Garten.
Allerdings müssen Wir dafür auch ein paar Regeln beachten:

1, 2, 3: GEMÜSE, BLUMEN, LAUBE

Die Drittelregelung im Bundeskleingartengesetz legt fest, dass der Garten auch zur „Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen“ genutzt wird: Auf einem Drittel Ihrer Fläche sollen Gemüse, Obst und Kräuter wachsen. Hört sich für Gartenanfänger nach sehr viel an. Aber natürlich zählen Obstbäume, Beerensträucher und andere pflegeleichte und platzfressende Sorten wie Kartoffeln oder Erbsen dazu. Und leckerer Spargel. Oder Exoten wie Feigen. Oder Sie legen sich ein großes Salat- und Kräuterbeet an. Sie werden sehen: Bald übernimmt Ihr Obst und Gemüse sicher mehr als nur ein Drittel der Fläche …

Auch wenn’s im Sommer im Kleingarten wunderschön ist: Wohnen sollen Sie da nicht. Darum dürfen Laube und Veranda nicht mehr als 24 Quadratmeter groß sein. Sie wollen sich eine schicke neue Hütte in den Garten setzen? Informieren Sie vorher den Vorstand.

HECKE UND WEG

Die Gärten in unserer Anlage haben fast alle eine Hecke – und die muss zweimal jährlich gepflegt werden. Die Termin hängen in den Schaukästen am Eingang aus. Und kehren bzw. harken Sie ab und zu vor Ihrer Gartentür, damit nicht das Unkraut die Wege übernimmt.

GEMEINSCHAFTSARBEIT

Auch die Gemeinschaftsflächen wie der Spielplatz, das Vereinshaus und die Außenhecken brauchen ein bisschen Pflege. Darum steht für jede Gartenparzelle zwei- bis dreimal jährlich Gemeinschaftsarbeit an. Ihre Termine finden Sie hier oder in den Schaukästen an den Eingängen. Auch wenn Sie den Garten zu zweit gepachtet haben, muss nur einer mitmachen. Nur vorbeikommen müssen Sie, sonst wird eine Strafzahlung in die Vereinskasse fällig.
Keine Zeit? Rufen Sie den Obmann an. Er sucht einen anderen Termin für Sie raus.

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